Für wen sind Arbeitsschutz-Seminare wichtig?
Was bedeutet Arbeitsschutz für die Unternehmen?
Der bewusste Umgang mit Gefahren und die richtige Reaktion in Gefahrensituationen setzt solide Kenntnisse in Chemie, Physik und Biologie voraus. Sie bilden die Grundlage für den Schutz der menschlichen Gesundheit, von Sachwerten und der Umwelt. Durch das Verständnis der sachlichen Zusammenhänge werden rechtliche und abstrakte Vorschriften einleuchtend und augenfällig.
In unseren Weiterbildungsseminaren zum Thema Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebssicherheitsverordnung, Fremdfirmenkoordination, Sicherheitsbeauftragte, EHS-Manager und befähigte Personen werden daher neben der Erörterung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auch betriebliche Praxis und naturwissenschaftliche Grundlagen vermittelt, die alle Teilnehmer nachhaltig mit der Sicherheit im betrieblichen Alltag, mit Prävention und Unfallverhütungsthemen vertraut machen.
Welche Neuerungen und Vorschriften gibt es im Arbeitsschutz?
Jährlich findet seit über 60 Jahren Ende Januar eine große Arbeitsschutzjahrestagung statt. Referenten von Behörden und von Unternehmen berichten über aktuelle Änderungen und neue Vorschriften im Arbeitsschutz. Diese Fachtagung wird in Kooperation mit dem VDSI organisiert.
Ein klassisches Arbeitsschutzmanagementsystem erfüllt alle erforderlichen Arbeitsschutzverpflichtungen systematisch – und wird diese rechtssicher dokumentieren. In unseren Seminaren erfahren Sie das notwendige Praxiswissen.
Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz?
Typische Aspekte eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind u. a.:
• Organisation des Arbeitsschutzes (mit entsprechenden Aufgaben- und Funktionsbeschreibungen, Bestellungen, Organigramm)
• Gefährdungsbeurteilung (Ermittlung und Bewertung der möglichen Gefährdungen und Belastungen im Betrieb)
• Qualifikation, Schulung, Unterweisung des Personals
• Umgang mit Fremdfirmen und AÜG-Personal
• Prüfung, Wartung, Instandhaltung
• Arbeitsmedizin
• Umgang mit Unfall/Beinahunfall
• Umgang mit Gefahrstoffen
Alle diese Maßnahmen werden dokumentiert, kontrolliert und auf dem letzten Stand gehalten.
Die geläufigen Arbeitsschutzmanagementsysteme wie OHSAS 18001, SCC, ASCA oder OHRIS bedienen sich dieser Aspekte.
Im Arbeitsschutzrecht beschreibt die moderne Betriebs- und Anlagensicherheit ein komplexes Wirkungsgefüge verschiedener Faktoren. Im wesentlichen zählen dazu der Betrieb, die Beschäftigten, die Arbeitsmittel und die Anlagenüberwachung. Als vom Umfang mit 27 Paragraphen und fünf Anhängen sehr knappe Betriebssicherheitsverordnung, sind die Aussagen jedoch sehr bedeutsam. So finden Verpflichtungen des Bereitstellers und Benutzers von Arbeitsmitteln eine gesetzliche Grundlage, der betriebliche Explosionsschutz erhält eine besondere Bedeutung, die Anforderungen an alle Arbeitsmittel (einfache und weitergehende) sind besonders hinsichtlich ihrer Prüffristen europäisch einheitlich geregelt und das Anzeigeverfahren ist verändert. Die Entwicklung im deutschen Arbeitsschutzrecht wird in den nächsten Jahren sehr spannend sein und tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen, so wird das Unfallverhütungrecht und die Technischen Regeln aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung reformiert.
Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen verankert. Anhand einer Arbeitsplatzbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber den Zustand des Arbeitsplatzes und -umfelds und die Gefährdungen, denen seine Mitarbeiter ausgesetzt werden und bestimmt damit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Arbeitsplatzbeurteilung ist ein komplexes Instrumentarium, das bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz alle Aspekte der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erkennt, bewertet und beseitigt. Neben den rechtlichen Grundlagen spielen die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, das Erkennen von Gefährdungspotenzialen und deren effektive Dokumentation eine besondere Rolle.
Durch den stetig steigenden Einsatz von Fremdfirmen im eigenen Betrieb ergibt sich die Notwendigkeit einer sicheren Organisation und den Bedarf mit geeigneten Werkzeugen den Ablauf dieser Einsätze gerichtsfest, vor allem aber auch sicher zu lenken. 90 % der deutschen Unternehmen arbeiten mit Fremdfirmen. Das kann externes Personal für Dienst- und Werktätigkeiten sein (z. B. der externe Betriebsarzt, die Reinigungsfirma, das Catering-Personal im Betriebsrestaurant oder die Elektro-Fachfirma).
Fremdfirmen stellen immer wieder ein großes Problem in der Arbeitssicherheit dar: Fehlende Einweisung, fehlendes Pflichtbewusstsein, das Nichtkennen der Gegebenheiten vor Ort etc. führen wiederholt zu unnötigen Unfällen, kritischen Situationen und Unstimmigkeiten. Mitarbeiter von Fremdfirmen verunfallen dreimal häufiger als eigene Mitarbeiter. Nicht umsonst ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, Fremdfirmen angemessen in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen.
Die Grundpflichten gegenüber Fremdfirmen sind konkret:
- richtige Auswahl („der Billigste ist nicht unbedingt der Beste“)
- Einweisung
- Kontrolle.
Diese Maßnahmen sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden. Sinnvoll ist auch das Erstellen einer Haus- oder Fremdfirmenordnung, in der diese hinsichtlich der betrieblichen Gegebenheiten, möglichen Gefahren, erforderlichen Verhaltensmaßnahmen und der Ansprechpartner kurz und knapp informiert werden. Auch kann diese Haus- oder Fremdfirmenordnung bereits als Vertragsbestandteil herangezogen werden – und als Voraussetzung für die Auftragserteilung verpflichtet werden.Diese Fremdfirmenordnung soll einen störungsfreien Arbeitsablauf ermöglichen und wesentlich zu Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und sonstiger Personen (auch Gästen, Besuchern) beitragen. Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Betriebes und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit, die insbesondere die Zusammenarbeit aller Beteiligten betreffen. Jede Fremdfirma hat sein Personal über den Inhalt der Fremdfirmenordnung zu unterrichten; ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung und kann bei Nichteinhaltung ohne weitere Androhung zum Hausverweis und zur Aufhebung des Vertrags führen.
Welche Personen (Zielgruppe gemäß §23 SGB VII) sprechen wir mit den Seminaren an?
Die Seminare richten sich an Fach-und Führungskräfte, Meister und Betriebsleiter aller Branchen.
Das Haus der Technik (wie auch der TÜV und die Berufsgenossenschaft, DGUV) bietet zahlreiche praxisnahe Veranstaltungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit an, die sich auf Aspekten der Gefährdungsbeurteilung, der Betriebssicherheitsverordnung, des verhaltensorientierten Arbeitsschutzes, Delegation und Pflichtenübertragung, der Verantwortung beim Einsatz von Fremdfirmen und der Unterweisung für Führungskräfte und Fachkräfte konzentrieren.
Gemäß DGUV Vorschrift 1 und SGB VII §22 hat der Unternehmer in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Wir bieten Ihnen hierfür mehrere Termine zur Fortbildung in Essen pro Jahr an.